14.11.2025
Gin: Muss Alkohol enthalten
Ein alkoholfreies
Getränk darf nicht als Gin verkauft werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
stellt klar: Diese Bezeichnung sei einem bestimmten alkoholischen Getränk
vorbehalten.
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14.11.2025
Arbeitnehmer wegen Befristung diskriminiert: Tarifvertragsparteien keine primäre Korrekturmöglichkeit einzuräumen
Nach § 4 Absatz 2 des
Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) dürfen Arbeitnehmer nicht wegen ihres
befristeten Vertrags benachteiligt werden. Der Norm liegt EU-Recht zugrunde.
Deswegen gilt im Fall einer Diskriminierung: Der betroffene Arbeitnehmer hat
direkt einen Anspruch darauf, so behandelt zu werden, wie ein vergleichbarer
Dauerbeschäftigter. Den Tarifvertragsparteien steht laut Bundesarbeitsgericht
(BAG) keine primäre Korrekturkompetenz zu, das heißt, ihnen ist zuvor nicht die
Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen.
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14.11.2025
Wirecard-Insolvenz: Aktionäre gehen leer aus
Die Aktionäre der
insolventen Wirecard AG sind mit ihren kapitalmarktrechtlichen
Schadensersatzansprüchen nicht als einfache Insolvenzgläubiger an der
Verteilung der Insolvenzmasse zu beteiligen. Das hat der Bundesgerichtshof
(BGH) entschieden. Da die Insolvenzmasse schon nicht ausreicht, um die
einfachen Gläubiger zu befriedigen, werden die Aktionäre damit wohl leer
ausgehen.
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14.11.2025
Schleswig-holsteinische Landesbesoldung 2022: Wird Fall für Karlsruhe
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG) hält die
Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte im Jahr 2022 durch das Land
für verfassungswidrig zu niedrig bemessen und hat sie dem
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung vorgelegt.
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13.11.2025
Autofahrer: Kein Schmerzensgeld nach Tritt in Schlagloch
Ein Autofahrer, der
beim Aussteigen in ein Schlagloch tritt, hat keinen Anspruch auf
Schmerzensgeld, wenn der schlechte Zustand der Straße offenkundig ist. Das hat
das Landgericht (LG) Flensburg entschieden.
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13.11.2025
Mutmaßlicher Reichsbürger: Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse rechtmäßig
Einem der Reichsbürgerszene zumindest nahestehenden
Waffenbesitzer sind zu Recht die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen worden.
Auch die Anordnung eines Waffenbesitzverbots und die sofortige Sicherstellung
der in seinem Besitz befindlichen Waffen und Munition erachtet das Verwaltungsgericht
(VG) Mainz als rechtmäßig.
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