Steuertipp: Steuerbescheid - Zugangsvermutung beträgt ab 2025 vier Tage
Ab dem Jahr 2025 darf sich die Post mehr Zeit lassen, um Briefe von A nach B zu befördern. Gesetzliche Grundlage dafür ist das sog. Postrechtsmodernisierungsgesetz, das die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängert. Dementsprechend wurde nun auch die Zugangsvermutung für Steuerbescheide verlängert. Ein Steuerbescheid gilt nun vier Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (Viertagesfrist). Bisher waren es drei Tage. Fällt das Ende der neuen Viertagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist Tag der Bekanntgabe der nächste Werktag. Diese Regelung hat auch ab 2025 Bestand.
Rechtstipp: Wettbewerbsrecht - Nur mit echten "Highlights" darf geworben werden
Die Werbung für Preisermäßigungen (beispielsweise mit prozentualen Rabatten oder Begriffen wie »Preis-Highlight«) muss sich auf den niedrigsten Preis innerhalb der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung beziehen. Wirbt ein Discounter mit einem solchen »Preis-Highlight« von 1,49 Euro (für Ananas), obwohl das Produkt kurz zuvor für 1,29 Euro zu kaufen war, so liege eine »Preisschaukelei« vor, die verboten werden dürfe. Es liege eine unrechtmäßige Irreführung der Verbraucher vor. (EuGH, C-330/23) - vom 26.09.2024