Tipp des Tages

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Rechtstipp: Diskriminierung wegen des Nachnamens kostet den Makler Bares

Bekommt eine Frau mit ihrem fremdländisch klingenden echten Namen keine Einladung zu einer Wohnungsbesichtigung, bewirbt sie sich auf dieselbe Wohnung nochmal mit einem deutschen Namen, und wird sie eingeladen, so muss der die Wohnung vergebende Makler der Frau eine Entschädigung zahlen (hier in Höhe von 3.000 €). Es liege eine Diskriminierung vor. Dabei seien solche »Testings« - also fingierte Anfragen unter deutschem Namen - zulässig. Das Argument des Maklers, er habe m Auftrag des Vermieters gehandelt, zog nicht. Er muss für diese Diskriminierung haften. (BGH, I ZR 129/25) - vom 29.01.2026

Steuertipp: Indizien für ein Faxeingang dürfen nicht einfach ignoriert werden

Sendet eine Steuerzahlerin eine 14-seitige Klageschrift am letzten Tag der Frist per Telefax an das Finanzgericht und weist der Sendebericht die korrekte Empfängernummer, eine vollständige Seitenzahl, eine Übertragungsdauer von "00:00:00" und den Status "ÜBERTR OK" aus, so kann das Gericht nicht einfach behaupten (ohne den technischen Vorgang gründlich zu untersuchen), dass das Schreiben erst eine Woche später mit der Post - und damit verspätet - eingegangen sei. Das Gericht darf die Indizien für einen möglichen Faxeingang nicht einfach ignorieren. Risiken unaufgeklärter technischer Vorgänge im internen Gerichtsbereich dürfen nicht einseitig auf die Steuerzahler abgewälzt werden - auch wenn sie grundsätzlich schon die objektive Beweislast für eine fristgerechte Klageerhebung tragen. (Hier muss die Vorinstanz nochmal neu entscheiden.) (BFH, V B 63/23) - vom 30.07.2025