Rechtstipp: Verwaltungsrecht - "Progress-Pride"-Flagge darf in einem Schulhort wehen
Ist in einem Hort einer (hier: Berliner) Grundschule eine "Progress-Pride"-Flagge aufgehängt, so wird damit nicht gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen. Bei der Flagge handelt es sich um eine erweiterte Form der traditionellen Regenbogen-Pride-Flagge, die die Inklusion verschiedener Gruppen innerhalb der LGBTQ+-Gemeinschaft besser widerspiegeln soll. Gefällt das einem Eltern-Ehepaar eines Kindes nicht, das den Hort besucht, so kann es nicht verlangen, dass die Flagge wieder abgehängt wird. Die Begründung, die Fahne beeinflusse die Kinder "in unzulässigerweise Weise", konnte nicht durchdringen. Denn das "Recht zur freien Identitätsbildung" und das "Selbstverständnis bestimmter Gruppen" sei mit verfassungsrechtlichen und schulgesetzlichen Vorgaben vereinbar. (VwG Berlin, 3 K 668/24) - vom 25.06.2025
Steuertipp: Wohnungseigentum - Die Umsatzsteuer muss bei der Jahresabrechnung nicht herausgerechnet werden
Legt ein Vermieter von gewerblichem Raum (hier ging es um einen Frisörsalon) Positionen aus der Jahresabrechnung für die Wohnungseigentümergemeinschaft (zu der auch »normale« Wohnraummieter zählen) auf alle Mieter um, so muss er die Kosten für die Umsatzsteuer (die zum Beispiel für den Hausmeister angefallen sind) nicht aus den Positionen herausrechnen. Es liegt keine unzulässige Doppelbelastung der Mieter vor. Denn der Vermieter »erhebt keine Umsatzsteuer auf bereits enthaltene Umsatzsteuer«. (BGH, XII ZR 29/24) - vom 15.01.2025