Tipp des Tages

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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Radiofrequenzen dürfen neu vergeben werden

Schreibt eine Medienanstalt eine Radiofrequenz neu aus und vergibt sie eine Frequenz an einen Sender, der elektronische Musik spielt, die insbesondere an die Berliner Musik- und Clubszene ausgerichtet ist, so kann sich der bisherige Inhaber der Frequenz (»JazzRadio Berlin«) nicht dagegen wehren. Da gilt auch dann, wenn der Sender bereits 15 Jahre darüber lief. Gibt es keinen Fehler bei der Auswahl, so darf die Medienanstalt einen Sender mit einem größeren Beitrag zur programmlichen Vielfalt und einem vollständig eigenproduzierten Programm bevorzugen. (OVG Berlin-Brandenburg, 11 S 58/25) - vom 26.11.2025

Steuertipp: Wer eine Erklärung abgibt, muss sich an die Regeln halten

Gibt ein Mann eine Steuererklärung ab, obwohl nicht eindeutig ist, ob er überhaupt dazu verpflichtet ist (hier ergab sich die Abgabepflicht lediglich aus einem »systematischen Zusammenhang«), so muss er einen Verspätungszuschlag zahlen, wenn er die Erklärung über ELSTER zwar rechtzeitig abgibt, jedoch weder eine handschriftlich unterschriebene Erklärung in Papierform noch ein elektronisches Zertifikat einreicht. Allein die Anmeldung und die Datenübermittlung über ELSTER reiche nicht aus. (Niedersächsisches FG, 4 K 1/24) - vom 25.03.2024