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16.10.2025

Datenübermittlung an die Schufa: LG Lübeck ruft EuGH an

Bundesweit verzeichnen die Gerichte viele Klagen gegen Mobilfunkunternehmen, die die Vertragsdaten ihrer Kunden ohne deren Zustimmung an die Schufa übermittelten. Das Landgericht (LG) Lübeck hat jetzt ein derartiges Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen vorgelegt, um ein Urteil sprechen zu können.

Das Mobilfunkunternehmen hatte ohne Einwilligung des Kunden Name, Geburtsdatum, Anschrift, Datum des Vertragsschlusses und Vertragsnummer an die Schufa weitergegeben. Die Schufa hatte circa zwei Jahre später mitgeteilt, dass die Daten in den von ihr berechneten "Bonitätsscore" eingeflossen waren. Der Betroffene verlangt nun vom Mobilfunkunternehmen, künftig derartige Datenübermittlungen an Auskunfteien wie die Schufa zu unterlassen. Zudem begehrt er Schadensersatz. Das Mobilfunkunternehmen argumentiert, die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) erlaube die Datenübermittlung an die Schufa.

Das Gericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen vorgelegt. Konkret möchte das LG wissen, ob die Bestimmung, auf die sich das Mobilfunkunternehmen beruft, nämlich Artikel 6 f.) DS-GVO, auf derartige Fälle überhaupt Anwendung findet. Das Gericht hat daran Zweifel, da die massenhafte Übermittlung derartiger Daten an die Schufa die Grundrechte sehr vieler Bürger berühre. Es sei deshalb Aufgabe der Europäischen Union, genau zu regeln, wer was zu welchem Zweck an die Schufa übermitteln dürfe. Das sei bislang nicht geschehen;

Der EuGH möge zudem klären, ob die Übermittlung von Daten an die Schufa jedenfalls dann rechtswidrig ist, wenn die Schufa sie zur Profilbildung (so genanntes Scoring) verwendet. Schließlich bittet das LG um Antwort auf die Frage, ob die betroffenen Verbraucher auch dann Schadensersatz verlangen können, wenn sie vor Vertragsschluss zwar nicht nach ihrer Zustimmung gefragt, aber immerhin auf die Datenübermittlung hingewiesen wurden.

Landgericht Lübeck, Beschluss vom 04.09.2025, unanfechtbar