06.11.2025
Immobiliengeschäfte beim Notar sollen schneller, effizienter und auch günstiger durchgeführt werden können. Notare, Gerichte und Behörden sollen Informationen und Dokumente bei Grundstückskaufverträgen zukünftig ausschließlich auf digitalem Weg austauschen. Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mitteilt, soll Gleiches auch für weitere notarielle Rechtsgeschäfte und Anzeigepflichten gelten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen.
Die Durchführung von Immobilienübertragungen erfordert den Austausch zahlreicher Informationen und Dokumente. Bisher erfolgt dies weitgehend in Papierform und auf dem Postweg. Gleiches gilt für den Austausch von Notaren mit den Gerichten oder den Finanzämtern im Zusammenhang mit anderen Rechtsgeschäften.
Mit dem Gesetzentwurf zum elektronischen Notar-Verwaltungs-Austausch sollen diese Prozesse erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Er sieht dafür eine umfassende digitale Kommunikation von Notariaten, Behörden und Gerichten auf Grundlage eines gemeinsamen Dateistandards vor. Die Digitalisierung der Prozesse soll schrittweise eingeführt und in großen Teilen bereits Anfang 2027 umgesetzt sein.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an Bundesrat und Bundestag übersandt.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 05.11.2025