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19.11.2025

Flüchtlingsunterkunft in Pankow: Baubeginn weiter nicht in Sicht

Der Baubeginn zweier Unterkunftsgebäude für etwa 420 Flüchtlinge in Berlin-Pankow muss vorerst verschoben werden. Eine für das Bauvorhaben erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erweist sich als nicht hinreichend bestimmt und deshalb rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau plant schon seit mehreren Jahren den Bau von Flüchtlingsunterkünften auf zwei begrünten Innenhöfen in Pankow. Für das im Kiez umstrittene Bauprojekt erteilte das Bezirksamt Pankow ihr im Juli 2025 eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. Drei anerkannte Berliner Naturschutzvereinigungen sahen jedoch die Belange des Artenschutzes in Bezug auf geschützte Brutvögel sowie Fledermäuse nicht hinreichend gewahrt und legten beim Bezirksamt Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung ein.

Um mit den vorbereitenden Baumaßnahmen (Vegetationsbeseitigung) schon vor Abschluss des laufenden Widerspruchsverfahrens beginnen zu können, stellte die Gesobau einen gerichtlichen Eilantrag. Diesen hat das VG nunmehr zurückgewiesen.

Die Ausnahmegenehmigung sei schon deshalb rechtswidrig, weil nicht hinreichend deutlich werde, für welche geschützten Tierarten sie gelte und auf welche genehmigungspflichtigen Beeinträchtigungen sie sich beziehe. In ihrer jetzigen Form erwecke sie vielmehr den Eindruck einer unzulässigen naturschutzrechtlichen Blankoermächtigung.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 14.11.2025, VG 24 L 372/25