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23.04.2026

Kampf gegen Internetkriminalität: IP-Adressen sollen vorsorglich gespeichert werden

Verbreitung von Kindesmissbrauchsdarstellungen, Cyberbetrug oder digitale Gewalt: Internetbezogene Straftaten wie diese sollen künftig besser aufgeklärt werden können. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Danach sollen Internetzugangsanbieter künftig verpflichtet sein, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate vorsorglich zu speichern.

Die Pflicht soll sich auf weitere Daten wie die Portnummern erstrecken, sofern dies für die eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber erforderlich ist. Standortdaten und andere Verkehrsdaten (insbesondere Informationen über besuchte Websites und Online-Dienste) sind nicht erfasst. Sie dürfen – wie bisher – nicht anlasslos gespeichert werden.

Der Gesetzentwurf sieht mit der Sicherungsanordnung außerdem ein neues – einzelfallbezogenes – Ermittlungsinstrument vor. Ermittlungsbehörden sollen bei Verdacht einer Straftat Telekommunikationsanbieter zeitlich befristet zur Sicherung von bestimmten Daten verpflichten können. Die Anordnung soll sich ausschließlich auf Verkehrsdaten beziehen dürfen, also insbesondere Daten dazu, wer wann mit wem von wo aus kommuniziert hat. Nicht erfasst werden die Inhalte einer Kommunikation. Die Sicherungsanordnung soll für bis zu drei Monate erfolgen und bei richterlichem Beschluss einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden können.

Außerdem sollen die Strafverfolgungsbehörden künftig bei Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung eine Funkzellenabfrage durchführen können. Bisher ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur bei bestimmten, besonders schweren Straftaten möglich.

Der Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an Bundestag und Bundesrat übersandt.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 22.04.2026