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23.04.2026

Femizid: Petitionsausschuss unterstützt Forderung nach eigenständigem Straftatbestand

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, Femizide als eigenständigen Straftatbestand im Strafrecht zu verankern. Er hat am 22.04.2026 die Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet, eine dahingehende Petition dem Bundesjustizministerium mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Die systematische Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts sei keine private Tragödie, "sondern Ausdruck tief verwurzelter gesellschaftlicher Machtungleichheiten", heißt es in der öffentlichen Eingabe (ID 179413). Eine differenzierte rechtliche Erfassung sei erforderlich, um Prävention, Strafverfolgung und gesellschaftliche Sensibilisierung wirksam zu verbessern.

Nach dem Bundeslagebild 2023 des Bundeskriminalamtes (BKA) seien in Deutschland 155 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet worden, schreibt der Petent. Insgesamt seien 132.966 weibliche Opfer von Partnerschaftsgewalt und 47.749 weibliche Opfer von innerfamiliärer Gewalt registriert worden. "Diese Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit, geschlechtsspezifische Gewalt gezielt zu adressieren."

Femizide, definiert als die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts, stellten ein gravierendes gesellschaftliches Problem dar, das spezifische rechtliche Maßnahmen erfordere, betont der Petent. Die Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes für Femizid würde aus seiner Sicht die besondere Schwere dieser Taten anerkennen und könne zu effektiverer Prävention und Strafverfolgung beitragen.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Bundesregierung plane, "Gewaltkriminalität zu bekämpfen und insbesondere Frauen durch ein neues Qualifikationsmerkmal beim Tatbestand des Mordes (§ 211 des Strafgesetzbuches) besser zu schützen". Das Bundesjustizministerium prüfe nach eigenen Angaben, wie diese Vorgaben am besten umgesetzt werden können, heißt es. Nach Einschätzung des Ausschusses ist die Petition geeignet, in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse mit einbezogen zu werden.

Deutscher Bundestag, PM vom 22.04.2026