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21.07.2026

Genossenschaftsrecht: Kabinett plant Modernisierung

Die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver machen – das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts, den das Kabinett beschlossen hat. Gründungen sollen erleichtert und die Digitalisierung vorangetrieben werden.

Künftig sollen viele Verfahren in Textform möglich sein. Digitale Kommunikation, Online-Sitzungen und digitale Beschlussfassungen werden erleichtert, eine handschriftliche Unterschrift soll nicht mehr in allen Fällen erforderlich sein.

Zudem soll die Gründung von Genossenschaften beschleunigt werden, etwa durch standardisierte Gründungsgutachten, schnellere Prüfverfahren und kürzere Fristen bei Registereintragungen.

Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf strengere Regeln gegen unseriöse Genossenschaften vor. Dazu werden die Befugnisse der genossenschaftlichen Prüfungsverbände ausgeweitet und die staatliche Aufsicht über diese Verbände gestärkt.

Bundesregierung, PM vom 15.07.2026