14.09.2026
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf bundeseinheitliche Regelungen für eine effektive Gefahrenabwehr gegen Drohnen. In einem Antrag (BT-Drs. 21/7669) fordert sie von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, "der die Abwehr von Gefahren durch Drohnen umfassend regelt", die Zuständigkeit bei der Bundespolizei bündelt und "in klar umgrenzten Fällen" innerhalb des verfassungsmäßigen Rahmens Unterstützung auch durch die Bundeswehr vorsieht.
Sofern dafür nach einer Prüfung zur Detektion und Abwehr von Drohnenangriffen ein entsprechender Bedarf erkennbar ist, soll in dem Gesetzentwurf zudem nach dem Willen der Fraktion eine Regelung aufgenommen werden, die "Kritis-Betreiber in Abstimmung mit der weiterhin verantwortlichen Bundespolizei berechtigt, Drohnen abzuwehren".
Desweiteren wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, "zügig die notwendigen technischen Investitionen für eine flächendeckende Detektions- und Abwehrfähigkeit zu tätigen und die Bundespolizei personell in die Lage zu versetzen, die Aufgabe der federführenden Stelle für die Drohnenabwehr angemessen wahrzunehmen". Ferner plädiert die Fraktion dafür, "schnellstmöglich" die vollständige Einsatz- und Arbeitsfähigkeit des Drohnenabwehrzentrums herzustellen und ein Echtzeit-Lagebild des unteren Luftraums zu schaffen.
Deutscher Bundestag, PM vom 11.09.2026