16.09.2026
Im so genannten Goldschatz-Verfahren sind die Urteile gegen vier Angeklagte nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschlüssen vom 18.08.2026 die vom Landgericht (LG) Ingolstadt verhängten Freiheitsstrafen in vollem Umfang bestätigt.
Das LG hatte die Angeklagten im Juli 2025 unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und neun Monaten sowie elf Jahren verurteilt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der spektakuläre Einbruch in das Kelten-Römer-Museum in Manching im November 2022.
Dabei hatten die Täter 483 keltische Goldmünzen aus dem 1. Jahrhundert vor Christus sowie drei weitere Münzen entwendet. Zudem befasste sich das Verfahren mit zahlreichen weiteren Einbrüchen in Ladenlokale.
Einer der Angeklagten war hinsichtlich des Museumseinbruchs freigesprochen worden, weil das Gericht seine Beteiligung an dieser Tat nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen konnte. Die übrigen Schuldsprüche und Strafen haben nun Bestand.
Landgericht Ingolstadt, PM vom 15.09.2026