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05.10.2026

Flugärger: Schlichtung soll schneller werden

Die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Fluggästen und Airlines soll künftig effizienter werden. Das Bundesjustizministerium hat dazu einen Entwurf für eine Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung vorgelegt. Ziel ist es, die Verfahren bei der Schlichtungsstelle des Bundesamts für Justiz (BfJ) zu beschleunigen.

Kern der Reform: Reagiert eine Fluggesellschaft im Schlichtungsverfahren nicht, soll die Schlichtungsstelle künftig auf die Ausarbeitung eines Schlichtungsvorschlags verzichten können. Nach Angaben des Ministeriums bindet die Erstellung solcher Vorschläge derzeit erhebliche Kapazitäten, obwohl eine Einigung ohne Mitwirkung der Airline meist aussichtslos ist.

Hintergrund ist die stark gestiegene Zahl der Verfahren. Bei der Schlichtungsstelle des BfJ haben sich die Anträge seit 2015 mehr als verdreifacht. Die Behörde sieht sich deshalb zunehmend vor der Herausforderung, die Verfahren zügig abzuschließen.

Für Reisende soll die Neuregelung schnellere Klarheit bringen. Zugleich sollen die freiwerdenden Ressourcen auf Fälle konzentriert werden, in denen eine Einigung tatsächlich erreichbar erscheint. Für Fluggesellschaften soll das Aussitzen eines Verfahrens allerdings keinen Vorteil bringen: Sie sollen die volle Verfahrensgebühr auch dann zahlen müssen, wenn kein Schlichtungsvorschlag erstellt wird.

Der Verordnungsentwurf wurde an Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt. Rückmeldungen sind bis zum 30.10.2026 möglich.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 02.10.2026