Zurück

01.10.2026

Hund beißt Frau ins Gesicht: Gefährlich ist er deswegen nicht

Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz hat die Einstufung eines Hundes als gefährlich vorläufig gestoppt. Zwar hatte das Tier einer Frau bei einem Familientreffen so schwer in die Lippe gebissen, dass sie operiert werden musste. Nach Auffassung des Gerichts spricht jedoch vieles dafür, dass der Hund lediglich ein artgerechtes Abwehrverhalten gezeigt hat.

Die Frau hatte den Kopf des ihr unbekannten Hundes mit beiden Händen festgehalten und ihr Gesicht unmittelbar vor dessen Schnauze gebracht, offenbar um ihn zu küssen. In dieser Situation sei es naheliegend gewesen, dass sich das Tier aus der als bedrängend empfundenen Lage befreien wollte. Das Verhalten des Hundes lasse daher nicht ohne Weiteres auf eine besondere Gefährlichkeit schließen.

Weitere Beißvorfälle seien nicht bekannt, zudem gebe es keine sonstigen Hinweise auf eine gesteigerte Aggressivität des Hundes. Deshalb könne derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass das Tier im Sinne des rheinland-pfälzischen Hundegesetzes als gefährlich einzustufen sei.

Das Gericht gab dem Eilantrag des Hundehalters gegen die Einstufung des Hundes durch eine Verbandsgemeinde statt. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 08.09.2026, 1 L 534/26.MZ, rechtskräftig