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09.10.2026

Häusliche Gewalt: Opfer sollen vor Familiengerichten besser geschützt werden

Betroffene häuslicher Gewalt sollen in familiengerichtlichen Verfahren künftig besser geschützt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem neue Möglichkeiten, den eigenen Aufenthaltsort vor gewalttätigen Ex-Partnern geheim zu halten, strengere Vorgaben für Familiengerichte im Umgang mit Gewaltvorwürfen sowie erleichterte Scheidungen in Gewaltfällen.

Kern des Entwurfs ist ein neuer Wahlgerichtsstand: Betroffene sollen künftig zwischen mehreren zuständigen Familiengerichten wählen können. Dadurch soll verhindert werden, dass Gewalttäter über den Gerichtsstand Rückschlüsse auf den aktuellen Wohnort ihrer Opfer ziehen können. Das Wahlrecht soll für Kindschafts-, Abstammungs-, Kindesunterhalts- und Ehesachen gelten.

Zudem will die Bundesregierung gesetzlich klarstellen, dass eine Scheidung nach häuslicher Gewalt in der Regel bereits vor Ablauf des sonst vorgeschriebenen Trennungsjahres möglich ist.

Bei Streitigkeiten über Sorge- oder Umgangsrecht sollen Familiengerichte künftig frühzeitig tätig werden, wenn Anhaltspunkte für häusliche Gewalt bestehen. Solchen Hinweisen müssen Richter nachgehen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen für Kinder und betroffene Elternteile ergreifen. Besteht der Verdacht häuslicher Gewalt, sollen Gerichte außerdem nicht mehr aktiv auf eine gütliche Einigung der Eltern hinwirken.

Darüber hinaus sollen Familienrichter künftig besondere Kenntnisse über Dynamiken und Folgen häuslicher Gewalt nachweisen. Auch soll der Informationsaustausch zwischen Familiengerichten und anderen am Gewaltschutz beteiligten Stellen durch neue Mitteilungspflichten verbessert werden.

Der Gesetzentwurf enthält zudem weitere Reformen des Familienverfahrensrechts. So sollen Kinder ab 14 Jahren ihre Interessen leichter selbst in Verfahren einbringen können. Eltern sollen verpflichtet werden, dem Verfahrensbeistand persönliche Gespräche mit dem Kind zu ermöglichen. Auch Pflegeeltern sollen stärker in Verfahren einbezogen werden.

Schließlich plant die Bundesregierung die Einführung eines elektronischen Vollmachtsregisters bei der Bundesnotarkammer. Vollmachten sollen dort künftig digital hinterlegt werden können, sodass sie nicht mehr zwingend in Papierform vorgelegt werden müssen.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat und dem Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 07.10.2026