09.10.2026
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt auf den Weg gebracht. Mit dem Entwurf sollen Strafbarkeitslücken geschlossen und Betroffenen bessere Möglichkeiten eröffnet werden, gegen Täter im Netz vorzugehen. Im Fokus stehen insbesondere sexualisierte Deepfakes, digitaler Voyeurismus, Identitätsmissbrauch und Cyberstalking.
Geplant sind mehrere neue Straftatbestände. So soll künftig das unbefugte Erstellen oder Verbreiten von sexualisierten Deepfakes strafbar sein. Erfasst werden KI-generierte Bilder oder Videos, die den Eindruck vermitteln, eine reale Person nackt oder bei sexuellen Handlungen zu zeigen. Ebenfalls unter Strafe gestellt werden soll so genannter digitaler Voyeurismus, also das heimliche Anfertigen oder Verbreiten intimer Aufnahmen, etwa in Saunen, Schwimmbädern oder an FKK-Stränden.
Darüber hinaus will die Bundesregierung den Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos unter Strafe stellen. Auch gegen andere Formen digitaler Gewalt sind neue Regelungen vorgesehen. So sollen das Verbreiten rufschädigender Deepfakes, Identitätsmissbrauch durch Fake-Profile sowie die unbefugte digitale Überwachung, etwa mittels GPS-Trackern, künftig ausdrücklich strafrechtlich erfasst werden.
Neben den strafrechtlichen Verschärfungen soll die Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtert werden. Geplant ist ein gerichtliches Auskunftsverfahren, mit dem Nutzer die Identität anonymer Täter über Plattformen, Messenger-Dienste oder Internetanbieter aufklären lassen können. Gerichte sollen zudem die Sicherung relevanter Nutzerdaten anordnen können, damit diese nicht vor Abschluss eines Verfahrens gelöscht werden.
Betroffene sollen außerdem rechtswidrige Inhalte künftig leichter entfernen lassen können. Vorgesehen ist, dass Gerichte deren Löschung auch dann anordnen können, wenn die Identität des Verantwortlichen noch unbekannt ist. Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen soll zudem eine zeitweilige Sperrung von Täter-Accounts möglich werden.
Schließlich sollen soziale Netzwerke mit Sitz außerhalb der EU verpflichtet werden, einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen. Dies soll die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Plattformen erleichtern.
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag und Bundesrat beraten.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 07.10.2026