12.10.2026
Der Berliner Landesverband der Linken ist mit einem Eilantrag gegen eine Äußerung des hessischen Innenministers Roman Poseck (CDU) vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gescheitert. Die Richter wiesen den Antrag als unzulässig ab.
Auslöser war ein auf dem Instagram-Kanal des hessischen Innenministeriums veröffentlichtes Statement Posecks, in dem dieser von einem "Clan-Problem der Berliner Linken" sprach. Die Partei wollte dem Minister gerichtlich untersagen lassen, diese Aussage in amtlicher Funktion zu wiederholen.
Das VG Wiesbaden sah sich dafür jedoch nicht zuständig. Bei dem Streit handele es sich nicht um eine verwaltungsrechtliche, sondern um eine verfassungsrechtliche Auseinandersetzung. Poseck habe die Äußerung im Rahmen seiner Staatsleitungsfunktion als Mitglied der Landesregierung getätigt. Gegen amtliche Äußerungen über politische Parteien müsse aber vor den Verfassungsgerichten vorgegangen werden.
Nach Auffassung des Gerichts steht der Linken hierfür die Grundrechtsklage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof offen. Eine Verweisung des Verfahrens dorthin komme allerdings nicht in Betracht. Die entsprechenden Vorschriften würden zwischen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit nicht gelten.
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 07.10.2026, 6 L 2507/26.WI