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20.10.2026

Keine Selbstjustiz im Nachbarschaftsstreit: Klage auf Baumrückschnitt scheitert

Zwei Münchner Nachbarsfamilien stritten seit Jahren über überhängende Äste und Wurzeln einer bis zu zwölf Meter hohen Grenzbepflanzung aus Thujen und einer Fichte. Obwohl die Grundstückseigentümer bereits 2023 auf Beseitigung geklagt hatten, ließen sie während des laufenden Verfahrens eigenmächtig Äste zurückschneiden.

Das Amtsgericht (AG) München wies die Klage nun ab. Zum einen seien mögliche Ansprüche verjährt. Zum anderen stünden Teile der Bepflanzung unter dem Schutz der Münchner Baumschutzverordnung.

Besonders deutlich kritisierte das Gericht das Vorgehen der Kläger: Der eigenmächtige Rückschnitt sei keine zulässige Selbsthilfe gewesen, sondern eine vorsätzliche Eigentumsverletzung. Wer sich durch rechtswidriges Handeln selbst eine bessere Rechtsposition verschaffe, könne daraus keine Ansprüche ableiten.

Amtsgericht München, Urteil vom 05.10.2026, 112 C 2870/23, noch nicht rechtskräftig