21.10.2026
Das Europäische Parlament hat neue Fahrgastrechte beschlossen, die Reisende bei Verspätungen und Ausfällen künftig besser schützen sollen. Die Reform gilt für alle Verkehrsmittel und stärkt unter anderem Erstattungsansprüche, die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie die Befugnisse nationaler Aufsichtsbehörden.
Wer Flugtickets über Reisebüros oder Online-Plattformen bucht, soll bei Ausfällen künftig eine vollständige Erstattung einschließlich möglicher Vermittlungsgebühren erhalten. Airlines müssen die Erstattung binnen sieben Tagen an den Vermittler zahlen, der das Geld innerhalb weiterer sieben Tage an die Reisenden weiterleiten muss. Zudem werden EU-weit einheitliche Formulare für Erstattungs- und Entschädigungsanträge eingeführt.
Für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sehen die neuen Regeln zusätzliche Verbesserungen vor. Benötigen sie auf einem Flug eine Begleitperson, soll diese künftig kostenlos mitreisen können.
Außerdem erhalten nationale Behörden weitergehende Kontroll- und Eingriffsbefugnisse. Sie können künftig auch ohne vorherige Beschwerden von Reisenden gegen mögliche Verstöße von Verkehrsunternehmen vorgehen.
Die Neuregelung wurde mit großer Mehrheit angenommen und soll nach Zustimmung des Rates ab dem 23.10.2027 gelten. Nach Angaben des EU-Parlaments fallen derzeit rund 13 Milliarden Reisen pro Jahr unter die europäischen Fahrgastrechte. Bis 2050 könnte diese Zahl auf nahezu 20 Milliarden steigen.
Europäisches Parlament, PM vom 20.10.2026