27.10.2026
Der Cannabis Club Pforzheim 2023 e.V. hat vor dem Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe erfolgreich gegen mehrere Auflagen geklagt, die ihm zusammen mit der Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau auferlegt worden waren. Die Richter erklärten die Nebenbestimmungen für rechtswidrig.
Das Regierungspräsidium Freiburg hatte dem Verein zwar die Anbauerlaubnis erteilt, zugleich aber unter anderem umfangreiche Vorlagepflichten für Finanzberichte, Satzungsänderungen und Verträge vorgeschrieben. Zudem sollte die Vergütung von Vorstandsmitgliedern auf das Niveau einer geringfügigen Beschäftigung begrenzt werden. Auch eine telefonische Rufbereitschaft und Regelungen zu Vor-Ort-Kontrollen waren angeordnet worden.
Nach Ansicht des Gerichts fehlte es sowohl an einer erforderlichen Anhörung des Vereins als auch an einer gesetzlichen Grundlage für die Auflagen. Das Konsumcannabisgesetz sehe insbesondere keine Begrenzung der Vorstandsvergütung auf Minijob-Niveau vor. Auch die geforderten regelmäßigen Unterlagen gingen über die im Gesetz vorgesehenen Nachweispflichten hinaus. Für die angeordnete Rufbereitschaft gebe es ebenfalls keine Rechtsgrundlage.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragt werden.
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2026, 9 K 7631/24