02.11.2026
Die Polizei darf einen in Kiel lebenden Sexualstraftäter vorerst nicht länger rund um die Uhr observieren. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat die Ablehnung einer weiteren Verlängerung der Überwachungsmaßnahmen durch das Amtsgericht Kiel bestätigt.
Der 49-Jährige war wegen Vergewaltigung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Nachdem er zunächst als hochgradig rückfallgefährdet eingestuft worden war, hatten Gerichte seit September 2025 mehrfach eine dauerhafte polizeiliche Observation angeordnet und verlängert.
Grundlage der aktuellen Entscheidung ist ein neues psychiatrisches Gutachten. Danach gehört der Mann nicht mehr zur Gruppe der Hochrisikotäter mit deutlich erhöhter Rückfallgefahr, sondern weist lediglich ein durchschnittliches Rückfallrisiko auf. Zwar könne nicht ausgeschlossen werden, dass es künftig zu weiteren Sexualdelikten komme. Für die Fortsetzung einer dauerhaften Observation reiche das jedoch nicht aus, so das OLG. Erforderlich sei eine konkretisierte und zeitlich absehbare Gefahr, die sich derzeit nicht feststellen lasse.
Nach Auffassung des Gerichts begründen die bestehenden Risikofaktoren lediglich eine abstrakte Rückfallgefahr. Zudem könnten mildere Mittel zur Gefahrenabwehr in Betracht kommen, etwa eine engmaschige Betreuung im Rahmen von Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und einer forensischen Fachambulanz.
Unberührt von der Entscheidung bleiben bereits bestehende Auflagen. Insbesondere die elektronische Aufenthaltsüberwachung mittels Fußfessel gilt weiterhin fort.
Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss vom 30.10.2026, 2 Wx 99/26