06.05.2025
Kann man die Durchführung von Asylverfahren in Transit- oder Drittstaaten verlegen? Das Bundesinnenministerium (BMI) hat das geprüft. Das Ergebnis: es gibt rechtliche Hürden – und praktisch müsste sich erstmal ein Staat finden, der zur Übernahme der Verfahren bereit wäre.
Eine Umsetzung der Drittstaatenmodelle erfordere – je nach Modell – teils umfangreiche Änderungen im nationalen Recht sowie im Recht der Europäischen Union. Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) sehe ein sicheres Drittstaatenkonzept vor. Es knüpfe die Anwendung des sicheren Drittstaatenkonzepts aber bisher an das Vorliegen eines Verbindungselements zwischen dem Asylantragsteller und dem Drittstaat (etwa familiäre Verbindungen oder vorheriger Aufenthalt in dem Drittstaat). Dieses Verbindungselement sei völkerrechtlich und in den EU-Verträgen nicht zwingend vorgegeben. Es könne also im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch den Rat und das Europäische Parlament auf Vorschlag der EU-Kommission geändert werden.
Auch bei Streichung des Verbindungselements bestünden aber weiterhin hohe rechtliche Anforderungen an einen Drittstaat, heißt es in dem Abschlussbericht. Außerdem müssten sich Drittstaaten finden, die überhaupt zu einer solchen Zusammenarbeit bereit wären. Absehbar dürfte nur eine kleine Anzahl von Staaten in relevanten Regionen für ein Drittstaatenmodell in Frage kommen, weil dort die notwendigen Bedingungen weitestgehend erfüllt sind oder innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens erreicht werden könnten. Allerdings gebe es bisher keine Hinweise darauf, dass diese Drittstaaten bereit wären, über eine entsprechende Kooperation zu verhandeln, so das BMI.
Es bestünden zudem erhebliche praktische Herausforderungen und Hürden, insbesondere mit Blick auf den Menschenrechtsschutz und Rechtstaatlichkeit im Drittstaat, und die Steuerungswirkung von Drittstaatenmodellen erscheine ungewiss.
Die neue Bundesregierung müsse jetzt überlegen, so das Innenministerium, welche politischen Schlussfolgerungen sie aus dem Bericht zieht. Wie das BMI mitteilt, wird das Thema auf EU-Ebene weiter diskutiert. Die EU-Kommission müsse bis zum 12.06.2025 das im neuen GEAS vorgesehene sichere Drittstaatenkonzept überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Änderungen hieran vorschlagen.
Bundesinnenministerium, PM vom 05.05.2025