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28.11.2025

Soziale Medien: EU-Parlament für Zugang erst ab 16 Jahren

Minderjährige im Internet besser schützen – das ist ein Anliegen des EU-Parlaments. Es fordert ein EU-weites Mindestalter von 16 Jahren für den Zugang zu sozialen Medien sowie Verbote der schädlichsten suchtfördernden Praktiken.

Das Internet berge Gefahren für die körperliche und geistige Gesundheit Minderjähriger, so ein Bericht, den die Abgeordneten am 26.11.2025 annahmen. Gefordert wird mehr Schutz vor manipulativen Strategien, die den Suchtfaktor erhöhen und Kinder daran hindern, sich fokussiert und in gesunder Weise mit Online-Inhalten zu beschäftigen.

Um Eltern zu helfen, den altersgerechten Umgang ihrer Kinder mit digitalen Medien zu steuern, schlägt das Parlament ein EU-weit geltendes Mindestalter von 16 Jahren für den Zugang zu sozialen Medien, Videoplattformen und KI-Begleitern vor. 13- bis 16-Jährigen soll der Zugang mit Zustimmung der Eltern möglich sein.

Die Abgeordneten unterstützen die Kommission darin, eine EU-App zur Altersüberprüfung und die digitale Brieftasche für die europäische Identität (eID) zu entwickeln. Altersüberprüfungssysteme müssen nach Ansicht des Parlaments verlässlich sein und die Privatsphäre von Minderjährigen wahren.

Um Anreize für die bessere Einhaltung des EU-Gesetzes über digitale Dienste und anderer einschlägiger Vorschriften zu schaffen, schlagen die Abgeordneten vor, Führungskräfte bei schwerwiegenden und anhaltenden Verstößen persönlich haftbar zu machen, und zwar vor allem im Hinblick auf Jugendschutz und Altersüberprüfung.

Das Parlament fordert ferner ein Verbot der schädlichsten suchtfördernden Praktiken und die standardmäßige Deaktivierung anderer suchterzeugender Merkmale für Minderjährige (zum Beispiel Endlos-Scrollen, automatisches Abspielen, Aktualisieren durch Ziehen, Belohnungen für kontinuierliche Nutzung, schädliche Spielifizierung). Seiten, die nicht den EU-Vorschriften entsprechen, sollten aus Sicht der Abgeordneten verboten werden; ebenso Empfehlungssysteme für Minderjährige, die auf Profiling und Nutzerverhalten beruhen.

Außerdem fordern sie Maßnahmen zur Bekämpfung beeinflussender Technologien wie gezielter Werbung, Influencer-Marketing, suchtförderndem Design und manipulativen Gestaltungstechniken (Dark Patterns) im Rahmen des anstehenden Rechtsakts über digitale Fairness.

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) sei auf Online-Videoplattformen anzuwenden und Lootboxen und andere randomisierte Spielfunktionen wie In-App-Währungen, Glücksräder oder Pay-to-Progress-Mechanismen (bei denen man für Fortschritte in dem jeweiligen Spiel bezahlt) seien zu verbieten.

Minderjährige müssten vor kommerzieller Ausbeutung geschützt werden, indem zum Beispiel Plattformen untersagt wird, finanzielle Anreize für die Beeinflussung von Kindern durch Kinder (so genannte Kidfluencer) zu bieten, so das Parlament weiter.

Und es müssten dringend Maßnahmen getroffen werden, um die ethischen und rechtlichen Probleme, die sich aus generativen KI-Tools ergeben, einschließlich Deepfakes, Begleit-Chatbots, KI-Agenten und KI-gestützten Nacktheits-Apps (die nicht einvernehmlich manipulierte Bilder erstellen) ergeben, zu bewältigen.

Europäisches Parlament, PM vom 26.11.2025