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03.12.2025

E-Autos: Bundesrat hat keine Einwände gegen Steuerfreiheit

Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor (BT-Drs. 21/2966).

Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/2672) sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 neu zugelassene Elektroautos weiterhin zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit bleiben, allerdings längstens bis 2035.

Ohne das Gesetz wären nur noch Fahrzeuge befreit, die vor dem 01.01.2026 zugelassen werden.

Deutscher Bundestag, PM vom 02.12.2025