15.12.2025
In den letzten Jahren haben sich der grenzüberschreitende Austausch von Steuerinformationen und die internationale Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen erheblich verbessert. Trotz dieser Fortschritte steht den Staaten und Gebieten bisher kein Mechanismus für den Austausch von Informationen über Sachvermögen, insbesondere über unbewegliches Vermögen, zur Verfügung.
Um dem entgegenzutreten, sei von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch ohne Weiteres verfügbarer Informationen über unbewegliches Vermögen (IPI MCAA) erarbeitet worden, teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit. Diese diene dem Ziel, die erforderliche Transparenz im Steuerbereich herzustellen, um Steuerhinterziehung zu verhindern und das Steueraufkommen sicherzustellen.
Der nachfolgenden gemeinsamen, staatenübergreifenden Erklärung habe sich Deutschland angeschlossen mit der Absicht, dem IPI MCAA bis 2029 oder 2030, vorbehaltlich gegebenenfalls anwendbarer innerstaatlicher Verfahren, beizutreten und im Anschluss mit dem zwischenstaatlichen Informationsaustausch auf Grundlage des IPI MCAA zu beginnen.
Bundesfinanzministerium, PM vom 04.12.2025