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03.02.2026

Erhaltungsaufwendungen: Wie sie von anderen Kosten abzugrenzen sind

In einem ausführlichen Schreiben informiert das Bundesfinanzministerium (BMF) darüber, wie Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten im Sinne des § 6 Absatz 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EStG) bei der Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes voneinander abzugrenzen sind.

Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude seien regelmäßig Erhaltungsaufwendungen und sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, erläutert das BMF. Sie könnten jedoch auch zu Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder anschaffungsnahen Herstellungskosten führen. Seien die Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen an einem Gebäude als Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten einzuordnen, könnten sie nur im Wege der AfA berücksichtigt werden. Daher sei die Unterscheidung relevant.

Im Folgenden führt das BMF detailliert aus, wie die Abgrenzung vorzunehmen ist und wo die Unterschiede liegen. Das ausführliche Schreiben ist auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 26.01.2026, IV C 1 - S 2253/00082/001/064