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04.02.2026

Länder fordern: Beweislastumkehr soll Kriminellen Luxusgüter entziehen

Im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Organisierte Kriminalität und Steuerhinterziehung fordern die Bundesländer von der Bundesregierung mehr rechtliche Möglichkeiten, um kriminell erworbenes Vermögen einzuziehen. Wie das Finanzministerium Sachsen mitteilt, hat der Bundesrat am 30.01.2026 einen entsprechenden, gemeinsam von Sachsen und Nordrhein-Westfalen eingebrachten Entschließungsantrag beschlossen.

"Wir wollen das rechtliche Instrument der Beweislastumkehr, wenn es ums Einziehen von erheblichen Vermögenswerten unklarer Herkunft geht", sagte Sachsens Finanzminister Christian Piwarz (CDU) zu dem Vorstoß der Bundesländer. "Wenn wir die Geldquellen der Organisierten Kriminalität trockenlegen, können wir ihr den Nährboden entziehen."

Luxusautos, Villen, Geld – bisher sei es in Deutschland nur schwer möglich, illegal erlangte Vermögenswerte einzuziehen. Bei der Beweislastumkehr müssten hingegen die Betreffenden beweisen, dass das Geld aus legalen Geschäften stammt.

Darüber hinaus fordere der Bundesrat den Bund auf, eine Gesetzeslücke beim Kampf gegen das so genannte Hawala-Banking zu schließen. Dahinter verberge sich ein Untergrund-Banken-System, bei dem finanzielle Transaktionen ohne physische Bewegung von Bargeld über Grenzen hinweg abgewickelt werden. Dieses System werde immer wieder zur Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung und zu weiteren Straftaten genutzt. Gelder, die darüber transferiert werden, sollen leichter eingezogen werden können, verlangen die Länder.

Finanzministerium Sachsen, PM vom 30.01.2026