14.04.2026
Das Fremdbesitzverbot bei Steuer- und Wirtschaftsberatungsunternehmen ist Thema einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/5071) der Linksfraktion. Da in einigen EU-Staaten kein vergleichbares Fremdbesitzverbot gelte und dort Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihrerseits Finanzinvestoren als Gesellschafter haben dürften, könnten sich Finanzinvestoren über grenzüberschreitende Strukturen mittelbar an deutschen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen.
Für die Unabhängigkeit der Steuerberatung bestünden durch eine Beteiligung von Finanzinvestoren vergleichbare Risiken wie bei der Rechtsanwaltschaft. Der Europäische Gerichtshof habe im Dezember 2024 für Rechtsanwaltsgesellschaften das Fremdbesitzverbot als notwendigen Schutz der beruflichen Unabhängigkeit bestätigt.
Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Beteiligungsstrukturen der Bundesregierung bekannt sind, mit denen seit der Gesetzesänderung 2021 das Fremdbesitzverbot mittelbar umgangen wird.
Deutscher Bundestag, PM vom 09.04.2026