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15.04.2026

Mindeststeuer-Bericht: Information über Steuerhoheitsgebiete mit qualifizierten Ergänzungssteuerregelungen

Gemäß § 75 des Mindeststeuergesetzes sind Unternehmensgruppen dazu verpflichtet, einen Mindeststeuer-Bericht einzureichen. Zum Umfang und zur näheren Ausgestaltung dieses Berichts sowie zum Informationsaustausch wurden auf internationaler Ebene weitere Vorgaben gemacht.

Damit die Unternehmensgruppen sowie die Finanzverwaltung Kenntnis erhalten, welche Steuerhoheitsgebiete qualifizierte Ergänzungssteuerregelungen umgesetzt haben, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung vorgelegt, die in der Anlage zur Verordnung die betreffenden Steuerhoheitsgebiete benennt.

Der Entwurf steht auf den Seiten des BMF als pdf-Datei zur Ansicht bereit (Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung).

Bundesfinanzministerium, PM vom 08.04.2026