29.05.2026
Die wegen linksextremistischer Gewalttaten verurteilte Lina E. kommt früher aus der Haft frei: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden verworfen, mit dem der Rest ihrer Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden war.
Das OLG Dresden hatte Lina E. Ende Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Laut Urteil war sie Mitglied einer militant-linksextremistischen Gruppierung mit Schwerpunkt in Leipzig. Der Personenzusammenschluss war darauf gerichtet, gewaltsam gegen einzelne Angehörige der rechtsextremen Szene vorzugehen und so mittels massiver körperlicher Gewalt rechtsextremistische Bestrebungen zu bekämpfen. Die Verurteilte, die selbst dem linksextremen politischen Spektrum angehörte, beteiligte sich an einer größeren Zahl solcher Angriffe, bei denen zumeist mit Schlagwerkzeugen auf die Opfer eingewirkt wurde und die Geschädigten zum Teil schwer verletzt wurden.
Mittlerweile hat Lina E. zwei Drittel der Strafe unter Anrechnung vollzogener Untersuchungshaft verbüßt. Mit Beschluss vom 20.03.2026 hatte das OLG Dresden nach Einholung eines kriminalprognostischen psychologischen Sachverständigengutachtens die Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt.
Der BGH hat auf die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts die Entscheidung des OLG Dresden bestätigt. Denn nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens könne der Verurteilten eine günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit gestellt werden. Dies gilt laut BGH insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive habe.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.05.2026, StB 24/26