03.07.2026
Die Bundesregierung will Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlasten. Darauf hat sich die Koalition geeinigt – und damit eigenen Angaben zufolge insbesondere Familien mit Kindern im Blick.
Sie kündigt an, den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld und den Arbeitnehmerpauschbetrag zu erhöhen. Ebenfalls vereinbart sei die Verschiebung des Spitzensteuersatzes, sodass dieser etwas später ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen greift. Damit werde der Steuertarif in dem Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas abgeflacht.
Um die Entlastung für die große Mehrheit möglich zu machen, müsse ein kleiner Teil der höchsten Spitzeneinkommen etwas mehr beitragen: Der Reichensteuersatz von 45 Prozent solle daher künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro solle künftig ein Reichensteuersatz von 47 Prozent gelten. Zur Gegenfinanzierung gehöre außerdem unter anderem eine Reduzierung von Steuersubventionen.
Die Reform soll zum 01.01.2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.
Bundesfinanzministerium, PM vom 02.07.2026