30.07.2026
Das Amt des Bundesopferbeauftragten soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am 22.07.2026 auf Vorschlag des Bundesjustizministeriums beschlossen hat. Wie das Ministerium mitteilt, soll damit der besonderen Bedeutung des Amts Rechnung getragen und dauerhaft gewährleistet werden, dass Betroffene unterstützt werden.
Der Bundesopferbeauftragte ist zentraler Ansprechpartner für Betroffene von terroristischen Anschlägen im Inland. Er kümmert sich um ihre Anliegen und vermittelt praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe. Zudem setzt er sich im politischen Raum für die Belange der Betroffenen ein. Das Amt des Bundesopferbeauftragten wurde 2018 durch einen Beschluss des Bundeskabinetts beim Bundesjustizministerium eingerichtet.
Mit dem nun beschlossenen Entwurf soll für das Amt des Bundesopferbeauftragten eine gesetzliche Grundlage geschaffen und dabei insbesondere die Erfahrungen nach den Anschlägen der jüngeren Vergangenheit berücksichtigt werden. Der Entwurf legt beispielsweise erstmals klar die Aufgaben des Bundesopferbeauftragten und den Kreis der Betroffenen fest. Dabei werden auch Vorgaben der Richtlinie 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung der Europäischen Union umgesetzt. Zudem soll der Datenaustausch zwischen den Stellen, die an der Unterstützung der Betroffenen beteiligt sind, verbessert werden.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an Bundesrat und Bundestag übersandt.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 22.07.2026