30.07.2026
Die AfD-Fraktion will die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer abschaffen. Dazu hat die Fraktion den Entwurf eines Gesetzes zur Nichterhebung einer Erbschaft- und Schenkungsteuer (BT-Drs. 21/725) eingebracht.
Zur Begründung heißt es, bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer handele es sich um eine Substanzsteuer. Sie werde unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerbürgers erhoben. "Substanzsteuern greifen auf Vermögen zu, die typischerweise aus versteuertem Einkommen entstanden sind. Sie führen somit zu einer Doppelbesteuerung", argumentiert die Fraktion. Außerdem sei der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Steuer überproportional hoch. Der Ertrag hingegen sei marginal.
Zudem sieht die AfD-Fraktion "Fehlanreize im Hinblick auf den nachhaltigen Umgang mit erwirtschaftetem Vermögen beim Übergang zur nächsten Generation". Im Erbfall könne die Steuer zur Veräußerung von Unternehmen oder deren wirtschaftlicher Aufgabe sowie zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Es gebe auch Probleme bei der rechtssicheren Bewertung verschiedener Vermögensformen. Die AfD-Fraktion erwartet durch ihr "Erbschaftsteuernichterhebungsgesetz" eine Entlastung von Erben in Höhe von 8,5 Milliarden Euro und von Beschenkten um 4,8 Milliarden Euro (Stand 2024).
Deutscher Bundestag, PM vom 28.07.2026