16.09.2026
Als "wichtiges Signal für den Standort Deutschland und den Bürokratieabbau" wertet der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) den auf der Finanzministerkonferenz getroffenen Beschluss, bei der Einfuhrumsatzsteuer ein Verrechnungsmodell einzuführen. Der DStV habe das "seit Jahren" gefordert. Nun müsse der Gesetzgeber den Beschluss zügig umsetzen.
Beim Verrechnungsmodell falle die Zahlung nicht mehr beim Zoll an, erläutert der DStV. Stattdessen meldeten Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung und machten sie gleichzeitig als Vorsteuer geltend. Der Vorteil: Das Verfahren sei dadurch schlanker und liquiditätsneutral. Zudem sei es bereits europäischer Standard und könne auch von kleinen und mittleren Unternehmen problemlos in Anspruch genommen werden. Deshalb muss die Umstellung aus Sicht des DStV jetzt erfolgen.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe habe nun ein Modell für ein weitgehend automatisiertes Verfahren zur Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer erarbeitet, das vor allem die derzeit bestehenden verschiedenen Zahlungszeitpunkte vermeiden soll. Auch der DStV habe sich mit dem Blick der steuerberatenden Praxis in die Erarbeitung eingebracht.
Die Finanzministerkonferenz habe dem Konzept am 10.09.2026 zugestimmt. Nach dem Willen der Finanzminister solle das Verrechnungsmodell ab dem 01.01.2030 zur Verfügung stehen.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 15.09.2026