Zurück

29.09.2026

Steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen: Westen vereint 95 Prozent des übertragenen Vermögens auf sich

Bei Erbschaften und Schenkungen zeigen sich weiterhin deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, entfielen im Jahr 2025 rund 95 Prozent des steuerlich berücksichtigten Vermögens aus Erbschaften und Schenkungen auf die westlichen Bundesländer. Dort veranlagten die Finanzverwaltungen Vermögensübertragungen im Wert von 142,5 Milliarden Euro. In den ostdeutschen Ländern einschließlich Berlin waren es dagegen lediglich acht Milliarden Euro.

Auch pro Kopf fällt das Gefälle erheblich aus. Während in den westlichen Ländern steuerlich berücksichtigte Vermögensübertragungen von gut 2.100 Euro je Einwohner anfielen, lag der Wert im Osten und in Berlin bei knapp 500 Euro. Damit wurde pro Kopf im Westen mehr als viermal so viel Vermögen vererbt oder verschenkt wie im Osten. Bundesweit betrug der Durchschnitt rund 1.800 Euro je Einwohner.

Die Unterschiede spiegeln sich auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wider. Von den 2025 bundesweit festgesetzten 21,4 Milliarden Euro entfielen 20,4 Milliarden Euro und damit ebenfalls 95 Prozent auf die westlichen Bundesländer. In den ostdeutschen Ländern und Berlin wurden dagegen Steuerbeträge von rund einer Milliarde Euro festgesetzt.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lebten Ende 2025 rund 19 Prozent der Bevölkerung in den ostdeutschen Ländern und Berlin. Ihr Anteil am steuerlich erfassten Erb- und Schenkungsvermögen lag jedoch lediglich bei fünf Prozent.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer steht den Ländern zu. Die festgesetzten Steuerbeträge sind allerdings nicht mit den tatsächlichen Steuereinnahmen eines Jahres gleichzusetzen, da etwa spätere Steuerfestsetzungen, Änderungen oder Steuererleichterungen zu Abweichungen führen können.

Statistisches Bundesamt, PM vom 29.09.2026