Zurück

12.03.2025

Wann ist ein Gewerbe Handwerk?

Ist ein Gewerbe dem Handwerk zuzuordnen, oder zählt es eher zu Industrie, Handel oder Dienstleistungen? Die Zuordnung ist nicht immer einfach und kann sich auch ändern. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hilft nun mit einer aktualisierten Fassung des "Leitfadens Abgrenzung".

Die gemeinsame Veröffentlichung von DIHK und Deutschem Handwerkskammertag (DHKT) bietet Gewerbetreibenden Anhaltspunkte, ob für sie die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer zuständig ist.

Denn das ist in der Praxis nicht immer eindeutig, insbesondere bei Mischbetrieben, die sowohl nicht-handwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Dabei ist die Zuordnung unter anderem für die Frage wichtig, ob für eine bestimmte gewerbliche Tätigkeit eine Meisterprüfung erforderlich ist.

Neuerungen für Dachbegrünung, Smart Home oder PV

Änderungen ergaben sich zuletzt beispielsweise bei Dachbegrünung, Smart Home oder Solaranlagen: Reine Begrünungsarbeiten sind demnach kein zulassungsfähiges Handwerk, ebenso wenig wie Software- beziehungsweise Netzwerkeinstellungen an fix und fertigen sowie einfach zu montierenden Smart-Home-Komponenten. Dagegen ist die Montage von Photovoltaik- (PV-) Anlagen künftig regelmäßig als dem Handwerk zugehörig anzusehen (siehe Kasten).

Handwerksrecht und A-bis-Z-Liste von Tätigkeiten

Vor dem Hintergrund dieser und weiterer Entwicklungen haben DIHK und DHKT ihre Veröffentlichung "Leitfaden Abgrenzung – Handwerk | Industrie Handel | Dienstleistung" jetzt auf den neuesten Stand gebracht.

Der erste Teil klärt verschiedene Aspekte des Handwerksrechts: Worin unterscheiden sich das zulassungspflichtige, das zulassungsfreie Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe? Was ist ein Mischbetrieb, ein handwerklicher Nebenbetrieb oder ein Hilfsbetrieb? Wie lassen sich handwerkliche und industrielle Betriebsformen voneinander abgrenzen? Was gilt für Reisegewerbe oder Kunst?

Im zweiten Teil werden vielfältige Tätigkeiten gelistet und zugeordnet: von "Abbacken von Brötchenfertigteig" (kein Handwerk) bis Zweiradmechaniker (zulassungspflichtiges Handwerk, sofern nicht verkaufsfertiges Herrichten von Zweirädern).

Der Leitfaden richtet sich an Existenzgründerinnen und -gründer sowie Gewerbetreibende, aber auch an Ordnungs- und Gewerbeämter, Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie Notarinnen und Notare.

Mehr Informationen auf der Internetseite des DIHK: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuelle-informationen/wann-ist-ein-gewerbe-handwerk--129332

dihk.de, Meldung vom 28. 2.2025