14.01.2026
Zum Jahreswechsel 2026 traten gesetzliche Änderungen in Kraft, die für viele Menschen finanzielle Verbesserungen bringen sollen. Höhere Steuerfreibeträge, ein angehobener Mindestlohn und mehr Kindergeld sollen private Haushalte im Alltag entlasten. Mit wie viel mehr Arbeitnehmende und Familien rechnen können, nimmt die Lohnsteuerhilfe Bayern unter die Lupe.
Der steuerliche Grundfreibetrag sei zum 01.01.2026 von bisher 12.096 Euro auf 12.348 Euro gestiegen. Bis zu dieser Grenze bleibe das Einkommen gänzlich steuerfrei. Durch die Erhöhung des Freibetrags falle der monatliche Lohnsteuerabzug seit Jahresbeginn geringer aus. Zusätzlich wurden laut Lohnsteuerhilfe die Tarifgrenzen der Einkommensteuer angepasst, damit Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen sollen, nicht zu einer höheren Besteuerung führen.
Für Gutverdienende gebe es indes weniger erfreuliche Anpassungen bei den Sozialabgaben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sei auf 8.450 Euro monatlich und in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.812,50 Euro gestiegen. Bis zu diesen Einkommensgrenzen würden Beiträge in die Kassen abgeführt. Für Normalverdiener ändere sich aber nichts.
Von der Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde profitieren der Lohnsteuerhilfe zufolge nicht nur Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnbereich, sondern auch Minijobber seit Jahresbeginn. Weil die Verdienstgrenze an den Mindestlohn gekoppelt sei, erhöhe sich die monatliche Minijob-Grenze von 556 auf 603 Euro.
Auch die Mindestvergütungen für Auszubildende stiegen in allen Lehrjahren: Im ersten Ausbildungsjahr gebe es mit 724 Euro monatlich 42 Euro mehr. Im zweiten Ausbildungsjahr könne mit mindestens 854 Euro, im dritten mit mindestens 977 Euro und im vierten Ausbildungsjahr mit mindestens 1.014 Euro monatlich gerechnet werden.
Mehr als zehn Millionen Familien mit Kindern würden unabhängig vom Einkommen durch den Anstieg des Kindergelds seit 01.01.2026 besser unterstützt. Pro Kind würden monatlich 259 Euro ausbezahlt. Das seien aufsummiert 48 Euro mehr pro Kind im Jahr 2026. Die Erhöhung erfolge automatisch über die Familienkasse, ohne dass Eltern aktiv werden müssten.
Parallel dazu sei der steuerliche Kinderfreibetrag von 6.672 Euro auf 6.828 Euro pro Kind erhöht worden, also 3.414 Euro pro Elternteil. Im Rahmen einer Günstigerprüfung verwende das Finanzamt diesen nach Abgabe der Steuererklärung automatisch, wenn der Steuervorteil höher als das Kindergeld für die jeweilige Familie ausfällt. Dies kann laut Lohnsteuerhilfe bei Besserverdienenden zu einer zusätzlichen Steuerersparnis führen.
Zum 01.01.2026 sei zudem die Düsseldorfer Tabelle angepasst worden, weil sich der gesetzliche Mindestunterhalt an dem erhöhten steuerlichen Existenzminimum von Kindern orientiere. Dadurch stiegen die empfohlenen monatlichen Unterhaltsbeträge für Kinder in allen Altersstufen leicht. Für ein Kind von sechs bis elf Jahren könnte der Mindestunterhalt beispielsweise von derzeit rund 551 Euro auf etwa 565 Euro monatlich steigen. Gleichzeitig erhöhe sich der Selbstbehalt für Elternteile moderat, etwa von 1.450 auf rund 1.500 Euro, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten Unterhaltspflichtiger zu berücksichtigen.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 12.01.2026