26.02.2026
Jährlich erhebt der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) im Rahmen einer Umfrage bei Städten und Gemeinden die aktuellen Grundsteuerhebesätze. Die ersten Ergebnisse für das Jahr 2026 zeigen laut BdSt, dass sich der Trend der vergangenen Jahre fortsetzt: Die Hebesätze stiegen weiter, teilweise sogar sehr deutlich.
Der BdSt weist darauf hin, dass der bisherige Hebesatz so lange gilt, bis ein neuer beschlossen wird. Der Grundsteuerhebesatz werde entweder über die Haushaltssatzung oder über eine gesonderte Hebesatzsatzung festgelegt. Eine neue Hebesatzsatzung müsse dabei nicht zwingend jedes Jahr beschlossen werden. Hinzu komme die Möglichkeit für die Kommunen, ihren Hebesatz bis zum 30.06. eines Jahres rückwirkend zu ändern.
In der aktuellen Umfrage des BdSt NRW seien bis zum 06.02.2026 insgesamt 258 Rückmeldungen eingegangen. Daraus ließen sich 246 valide Datensätze ableiten. Von den validen Datensätzen hätten bereits 158 Städte und Gemeinden ihre Hebesätze beschlossen. Insgesamt wendeten 189 Kommunen (davon 122 mit bereits beschlossenem Hebesatz) einheitliche Hebesätze an, während 57 Kommunen (36 beschlossen) differenzierte Hebesätze nutzten. Auffällig sei, dass infolge der Unsicherheit nach dem Verwaltungsgerichtsurteil aus Gelsenkirchen 15 Kommunen (13 beschlossen) von differenzierten wieder zu einheitlichen Hebesätzen zurückgekehrt seien. Laut BdSt gibt jedoch auch Gegenbewegungen: So splitte die Stadt Meinerzhagen ihre Hebesätze in diesem Jahr erstmals auf.
Von den Kommunen mit einheitlichen Hebesätzen hätten bereits 44 eine Erhöhung beschlossen, 16 weitere planten diesen Schritt. Insgesamt lägen 28 der beschlossenen Erhöhungen bei mehr als 50 Prozentpunkten. Senkungen seien dagegen selten.
Bei den Kommunen mit differenzierten Hebesätzen überwögen ebenfalls die Erhöhungen: In acht Städten und Gemeinden (sieben beschlossen) seien entsprechende Anpassungen vorgenommen worden. Die Hebesätze für Wohngrundstücke seien dabei um neun bis 58 Prozentpunkte gestiegen, für Nicht-Wohngrundstücke um 0 bis 289 Prozentpunkte.
Als eine Besonderheit der ersten Trendumfrage nennt der BdSt NRW die zunehmende Belastung von Wohngrundstücken durch den Wechsel von differenzierten zu einheitlichen Hebesätzen. Insgesamt bewegten sich die Erhöhungen bei den 15 Wechselkommunen (13 beschlossen) zwischen zwölf und 310 Prozentpunkten. Im Durchschnitt bedeutet dies eine Mehrbelastung von rund 145 Prozentpunkten für Wohngrundstücke.
Bis jetzt hätten weniger als ein Drittel der nordrhein-westfälischen Kommunen ihren Hebesatz bereits beschlossen, merkt der BdSt NRW an. Dennoch sei sichtbar: Viele Eigentümer – und auch Mieter, die die Grundsteuer über die Nebenkosten trifft – müssten in diesem Jahr mit höheren Belastungen rechnen. Hinzu komme die Unsicherheit durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Es bleibe abzuwarten, wie viele Städte und Gemeinden am Ende von differenzierten zurück zu einheitlichen Hebesätzen wechseln. Dies treffe vor allem die Wohngrundstücke erheblich.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, PM vom 20.02.2026