09.04.2026
Das Bundeskabinett hat am 1. April 2026 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen. Damit werden die Luftverkehrsteuersätze gesenkt – auf das Niveau der vor dem 1. Mai 2024 geltenden gesetzlichen Steuersätze. Die Änderungen sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Konkret sind die folgenden Änderungen vorgesehen:
Der Steuersatz für Zielländer in bis zu 2.500 km Entfernung wird von 15,53 Euro auf 13,03 Euro gesenkt.
Der Steuersatz für Zielländer zwischen 2.500 und 6.000 km Entfernung wird von 39,34 Euro auf 33,01 Euro gesenkt.
Der Steuersatz für Zielländer mit einer Entfernung von über 6.000 km wird von 70,83 Euro auf 59,43 Euro gesenkt.
Für das Bundesfinanzministerium ist es wichtig, dass die Senkungen an die Reisenden weitergegeben werden.
Die Steuersätze nach § 11 Abs. 1 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) knüpfen an die pauschalierte Entfernung zum Zielort an und sind in drei Distanzklassen gegliedert. Für die Einordnung eines Ziellandes in eine Distanzklasse ist die Entfernung zwischen Frankfurt am Main, als dem größten deutschen Verkehrsflughafen, zu dem jeweils größten Verkehrsflughafen des Ziellandes maßgeblich.
Bundesfinanzministerium, Mitteilung vom 1.4.2026