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23.04.2026

Tankrabatt: Inkrafttreten am 1. Mai möglich

Grünes Licht für den Tankrabatt: Der Finanzausschuss hat am 22.04.2026 mehrheitlich für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (BT-Drs. 21/5321) für die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel gestimmt.

Neben den Fraktionen von CDU/CSU und SPD stimmte auch die AfD-Fraktion für den Gesetzentwurf. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Der Entwurf soll am 24.04.2026 in zweiter und dritter Lesung im Plenum beschlossen werden. Anschließend tritt um 12.00 Uhr der Bundesrat in einer Sondersitzung zusammen. Damit könnte der so genannte Tankrabatt zum 01.05.2026 in Kraft treten.

Die Energiesteuersätze auf Diesel und Benzin würden dann bis zum 30.06.2026 um 14,04 Cent je Liter abgesenkt. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter, heißt es in dem Gesetzentwurf. Insgesamt führe die Maßnahme im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro.

Keine Mehrheit gab es im Ausschuss für einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/5320), der auf eine Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Minimum zielte und ebenfalls am 24.04.2026 auf der Tagesordnung des Plenums steht. Dafür votierte neben den Grünen auch die Fraktionen der AfD und Die Linke. Einer Mehrheit standen jedoch die Stimmen der Koalitionsfraktionen entgegen.

Ebenso erging es zwei Anträgen der AfD-Fraktion, die auf eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 50 Cent (BT-Drs. 21/2363) und die Absage an die Einführung einer so genannten Übergewinnsteuer (BT-Drs. 21/5326) zielten. Für beide Anträge stimmten allein die Antragsteller, die übrigen Fraktionen votierten dagegen.

Deutscher Bundestag, PM vom 22.04.2026