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11.06.2026

Spitzensteuersatz: Zahlten im Jahr 2022 gut sieben Prozent der Steuerpflichtigen

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent besteuert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 7,4 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen.

Auf diese Steuerpflichtigen entfielen mit 621 Milliarden Euro knapp 30 Prozent der Gesamteinkünfte und mit 186 Milliarden Euro knapp die Hälfte (49 Prozent) des gesamten Einkommensteueraufkommens. Ihre durchschnittlich erzielten Jahreseinkünfte lagen bei 196.000 Euro.

In Deutschland wird ein progressiver Steuersatz angewendet, der mit steigendem Einkommen ansteigt. Dadurch werden die Steuerpflichtigen unterschiedlich stark belastet. Die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz galt, lag 2022 bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 58.597 Euro (beziehungsweise 117.194 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen). Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass der Spitzensteuersatz nicht für das gesamte Einkommen fällig wird, sondern für den Betrag über der Einkommensgrenze.

Rund 141.000 der 3,2 Millionen Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz hätten ein Jahreseinkommen über 277.826 Euro (555.652 Euro für gemeinsam veranlagte Personen) verzeichnet. Ab dieser Einkommensgrenze habe 2022 der Höchststeuersatz von 45 Prozent, die so genannte Reichensteuer, gegolten. Auf diese 0,3 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen seien rund 7,6 Prozent aller Einkünfte und 15,3 Prozent der Steuersumme entfallen.

Im Vergleich zu 2012 sei der Anteil der Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz von 5,4 Prozent aller Steuerpflichtigen auf 7,4 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. Basierend auf einem Progressionsbericht werde der Steuertarif im Einkommensteuergesetz seit 2016 regelmäßig an die Inflation angepasst. Damit seien die Beträge, ab denen der Spitzensteuersatz greift, jährlich angehoben worden. Seitdem habe sich der Anstieg, zusätzlich bedingt durch einen Rückgang zu Beginn der Corona-Pandemie, verlangsamt. Im Jahr 2022 sei auf die Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz 49 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens entfallen; 2012 seien es noch 42 Prozent gewesen.

Insgesamt seien 2022 von allen Steuerpflichtigen zusammen Einkünfte in Höhe von 2,1 Billionen Euro erzielt worden. Die Gesamteinkünfte hätten damit um 127 Milliarden Euro oder 6,5 Prozent höher als im Vorjahr gelegen. Die von den Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer zusammen mit der von den Finanzbehörden festgesetzten Einkommensteuer für 2022 habe 376 Milliarden Euro betragen, was einer Steigerung von 19 Milliarden Euro (+5,2 Prozent) gegenüber 2021 entspreche.

Der Spitzensteuersatz greift laut Destatis als Grenzsteuersatz für jeden zusätzlichen Euro, der über der im Steuertarif festgelegten Einkommensgrenze liegt. Die anzuwendende Bemessungsgrundlage sei dabei das zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen sei nicht gleichzusetzen mit dem Bruttoeinkommen, da hier bereits Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen wurden. Der Grenzsteuersatz sei vom Durchschnittsteuersatz zu unterscheiden. Der Durchschnittsteuersatz spiegele die individuelle Steuerbelastung wider und werde berechnet, indem die festgesetzte Einkommensteuer durch das zu versteuernde Einkommen geteilt wird.

Statistisches Bundesamt, PM vom 10.06.2026