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26.08.2026

Kassenpflicht: Ausnahmen für Steuerberater?

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unterstützt die geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht als Instrument zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur Stärkung des Steuervollzugs und der Digitalisierung. Zugleich sieht sie bei der konkreten Ausgestaltung erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Kritisch bewertet die Kammer insbesondere mögliche zusätzliche Bürokratie- und Kostenbelastungen für Unternehmen und deren steuerliche Berater. Die vorgesehenen Regelungen seien nicht ausreichend risikoorientiert, vor allem bei Betrieben mit keinem oder nur geringem Bargeldaufkommen. Steuerberater und andere Berufsgeheimnisträger sollten daher nach Auffassung der BStBK vom Anwendungsbereich ausgenommen werden, da hier weder relevante Barumsätze noch nennenswerte Manipulationsrisiken bestünden.

Zudem warnt die BStBK vor einem ausufernden Sanktionssystem durch das Zusammenwirken bestehender und neuer Vorschriften. Insgesamt fordert sie eine praxisgerechtere Ausgestaltung der geplanten Regelungen.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 13.08.2028