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17.09.2026

EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie: Steuerberaterverband kritisiert deutsche Umsetzung

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat sich an der Umfrage der EU-Kommission zum so genannten Gold-Plating betgeiligt und dabei die deutsche Umsetzung der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie kritisiert. Nach Auffassung des Verbands führt die nationale Ausgestaltung zu Nachteilen für Steuerberater und weicht vom eigentlichen Sinn der europäischen Vorgaben ab.

Unter "Gold-Plating" versteht man nationale Regelungen, die über die Anforderungen des EU-Rechts hinausgehen. Die EU-Kommission will solche Abweichungen im Rahmen ihrer Vereinfachungsagenda überprüfen, weil sie die angestrebte Harmonisierung des Binnenmarkts erschweren können.

Als Beispiel nennt der DStV das Hinweisgeberschutzrecht. Während das EU-Recht mit dem Begriff "Legal Professional Privilege" die vertrauliche Kommunikation rechtsberatender Berufe mit ihren Mandanten schützt, verwendet die deutsche Fassung der Richtlinie den Begriff "anwaltliche Verschwiegenheitspflicht". Der deutsche Gesetzgeber habe sich bei der Umsetzung an dieser Formulierung orientiert. Dadurch werde das Berufsgeheimnis von Steuerberatern im Hinweisgeberschutzgesetz nach Ansicht des Verbands nicht in gleicher Weise geschützt wie das von Rechtsanwälten.

Der DStV argumentiert, dass Steuerberater ebenfalls zu den rechtsberatenden Berufen gehörten und daher vom Schutzbereich der Richtlinie erfasst sein müssten. Die deutsche Umsetzung weiche deshalb vom Zweck der europäischen Regelung ab und stelle ein Beispiel für "Gold-Plating" dar.

Als Gegenbeispiel verweist der Verband auf Österreich. Dort werde der Schutz des Berufsgeheimnisses bei Hinweisgebermeldungen auch auf Wirtschaftsprüfer und Steuerberater erstreckt. Dies zeige, dass eine unionsrechtskonforme und zugleich berufsangemessene Umsetzung möglich sei.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 16.09.2026