26.10.2026
Das Landgericht (LG) Kaiserslautern hat drei Beteiligte eines millionenschweren Umsatzsteuerbetrugs zu teils mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Das meldet das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz.
Hauptangeklagter war der faktische Geschäftsführer von drei Bauunternehmen, der wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren erhielt. Nach den Feststellungen des Gerichts hinterzog er zwischen 2019 und Ende 2025 mithilfe von Scheinrechnungen rund 4,5 Millionen Euro Umsatzsteuer. Ein Mitarbeiter der Buchhaltung wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, ein weiterer Beteiligter erhielt eine zehnmonatige Bewährungsstrafe.
Die Ermittlungen deckten laut LfSt ein weit verzweigtes System zur Verschleierung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung auf. Über fingierte Rechnungen wurden nicht existente Betriebsausgaben und unberechtigte Vorsteueransprüche geltend gemacht. Darüber hinaus verkauften die Täter Scheinrechnungen an Dritte und führten die Zahlungen über sogenannte Kickback-Modelle zurück. Zur Beschaffung von Bargeld kamen nach Angaben der Ermittler in rund 1.000 Fällen gefälschte Barschecks zum Einsatz.
Maßgeblich zur Aufklärung des Falls beigetragen habe die Steuerfahndung des Finanzamts Neustadt an der Weinstraße, so das LfSt. Im Rahmen der Ermittlungen kam es unter anderem zu Durchsuchungen in Ludwigshafen, Frankenthal, Worms und Mannheim. Die Behörden gehen davon aus, dass noch nicht alle Tatkomplexe aufgearbeitet sind; die Ermittlungen dauern teilweise an.
Die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung wertete das Verfahren als bedeutenden Erfolg im Kampf gegen Steuerhinterziehung und verweist darauf, dass Hinweise auf Steuerdelikte den Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden können.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 26.10.2026