29.10.2026
Arbeitnehmer können ihr Nettogehalt im Dezember 2026 noch erhöhen, wenn sie bis spätestens 30.11.2026 einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Denn durch das Lohnsteuerermäßigungsverfahren wirkt sich der Steuerabzug für das gesamte Jahr auf das Dezembergehalt aus. Das könne sich vor allem auszahlen, wenn im Dezember zusätzlich Weihnachtsgeld, ein 13. Monatsgehalt oder ein Bonus ausgezahlt wird, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Ein Lohnsteuerfreibetrag komme vor allem für Beschäftigte infrage, die regelmäßig höhere steuerlich absetzbare Ausgaben haben. Dazu zählen laut Lohnsteuerhilfe etwa hohe Werbungskosten, beispielsweise durch weite Arbeitswege, Dienstreisen oder eine doppelte Haushaltsführung. Auch Sonderausgaben wie Kirchensteuer oder Unterhaltszahlungen sowie außergewöhnliche Belastungen, etwa wegen Krankheit, Pflege oder Heimunterbringung, könnten berücksichtigt werden. Immobilienbesitzer könnten zudem Verluste aus Vermietung oder bestimmte Sanierungs- und Handwerkerkosten geltend machen. Auch Mieter könnten sich die Kosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen, wie einer Zugehfrau, eintragen lassen. Für diese Ausgaben sei kein Mindestbetrag erforderlich, betont die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Der Antrag könne beim Finanzamt oder elektronisch über ELSTER gestellt werden. Nach Eintragung des Freibetrags werde dieser in den elektronischen Lohnsteuermerkmalen hinterlegt und vom Arbeitgeber bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Weil der Freibetrag zum Jahresende auf einen Schlag für das gesamte Kalenderjahr wirken kann, falle das Nettoentgelt im Dezember häufig spürbar höher aus.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern empfiehlt, den Antrag möglichst frühzeitig im November einzureichen und den Arbeitgeber über die Änderung zu informieren. Wer den Freibetrag nutzt, müsse allerdings in der Regel eine Einkommensteuererklärung abgeben. Eine spätere Steuererstattung falle oft geringer aus, weil der steuerliche Vorteil bereits über das laufende Gehalt ausgezahlt wurde. Dennoch könne sich das Verfahren lohnen, da Beschäftigte früher über ihr Geld verfügen und Liquiditätsvorteile erhalten.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 27.10.2026