06.11.2026
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unterstützt die Pläne der EU-Kommission zur Vereinfachung des europäischen Steuerrechts. In einer Stellungnahme zum so genannten EU-Steuer-Omnibuspaket begrüßt sie den vorgeschlagenen Kurswechsel hin zu weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit und einer stärkeren Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Wirtschaftsstandorts.
Nach Auffassung der BStBK markiert das Reformpaket eine Abkehr von der bisherigen steuerpolitischen Schwerpunktsetzung auf zusätzliche Dokumentations-, Berichtspflichten und Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung. Künftig sollen stattdessen bestehende Regelungen vereinfacht, bürokratische Belastungen reduziert und grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivitäten erleichtert werden.
Als wesentliche Ursache für die zunehmenden Belastungen nennt die Kammer die wachsende Komplexität des europäischen Steuerrechts, unterschiedliche nationale Umsetzungen von EU-Vorgaben sowie das Zusammenspiel verschiedener steuerlicher Regelungssysteme. Diese führten zu hohen Steuerbefolgungskosten, Rechtsunsicherheit und Hemmnissen für grenzüberschreitende Investitionen.
Das von der Kommission vorgelegte Omnibuspaket setzt aus Sicht der Steuerberaterkammer an den richtigen Stellen an. Vorgesehen sind unter anderem Vereinfachungen bei der Quellenbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung und der Zinsschranke sowie Verbesserungen bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen und Verfahren zur steuerlichen Streitbeilegung. Dadurch sollen Unternehmen entlastet, die Rechtssicherheit erhöht und Investitionen innerhalb der EU erleichtert werden.
Zugleich warnt die BStBK davor, dass die angestrebten Entlastungen durch strengere nationale Vorschriften wieder ausgehöhlt werden könnten. Insbesondere Deutschland sei in Bereichen wie der Hinzurechnungsbesteuerung oder der Zinsschranke bislang teilweise über die Mindestvorgaben der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) hinausgegangen. Die Kammer fordert daher möglichst abschließende europäische Regelungen statt weiterer Öffnungsklauseln, um sicherzustellen, dass die Erleichterungen tatsächlich bei den Unternehmen ankommen.
Kritisch sieht die BStBK zudem, dass einige Forderungen aus dem Konsultationsverfahren unberücksichtigt geblieben sind. Dies betrifft insbesondere Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen von den Regelungen zur Zinsschranke und zu hybriden Gestaltungen sowie Erleichterungen bei der so genannten Entstrickungsbesteuerung. Diese Punkte sollten nach Ansicht der Kammer im weiteren Gesetzgebungsverfahren ergänzt werden.
Da der Richtlinienvorschlag der Zustimmung aller Mitgliedstaaten bedarf, appelliert die BStBK an die Bundesregierung, sich für eine rasche Einigung einzusetzen. Der Vereinfachungsansatz dürfe nicht durch zusätzliche Missbrauchsregelungen oder weitere nationale Sonderwege verwässert werden.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 05.11.2026